Fotorecht in der Praxis: Sportveranstaltungen- und Vereine

Müssen sich die Finnrecken bei Ranglistenregatten fotografieren lassen ?

Zuhause in den eigenen vier Wänden oder dem eigenen Garten gelten die Persönlichkeitsrechte.

Ohne Einwilligung dürfen jedoch die Teilnehmer einer Versammlung, eines Aufzuges oder ähnlicher Vorgänge, also bsw. einer Sportveranstaltung abgelichtet werden, wobei man auch hinsichtlich der Zuschauer von einer konkludenten Einwilligung ausgehen kann.

Im Gegensatz zu einem privaten Kindergeburtstag gilt für die Ranglistenregatten einer Olympischen Bootsklasse   folgendes:

Rechtsanwalt   Dennis Tölle:

Die Rechte der Sportler

Auch für die abgebildeten Sportler greift in aller Regel eine Ausnahme, die eine Einwilligung überflüssig macht. Regelmäßig wird man sie als sogenannte Personen der Zeitgeschichte im Sinne des § 23 Absatz 1 Nr. 1 KunstUrhG ansehen können.

…. kommt es bei dieser Ausnahme darauf an, dass ein überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit an der Abbildung der Personen besteht. Dies wird beispielsweise bei öffentlichen Sportturnieren der Fall sein. Demnach darf (z. B. die lokale Presse) auch mit Bildern darüber berichten.

Bilder fürs private Familienalbum sind sowieso erlaubt.

Solange eine Person auf dem Platz und in Aktion ist, dürfte einer Aufnahme und einer Veröffentlichung in der Regel ebenfalls nichts entgegenstehen.

Nicht erlaubt sind jedoch Aufnahmen in der Umkleidekabine, solange keine ausdrückliches Einverständnis erklärt wird.

https://www.rechtambild.de/2012/04/fotorecht-in-der-praxis-sportveranstaltungen-und-vereine/

Fazit:

Niemand wird gezwungen, sich in die Öffentlichkeit zu begeben und an einer Ranglistenregatta, die als „öffentliches Sportturnier“ anzusehen ist, teilzunehmen.

Wer also nicht fotografiert werden möchte, sollte entweder zuhause bleiben oder in eine nichtolympische   Bootsklasse wechseln, an der kein grösseres öffentliches Interesse besteht 🙂

Im Gegensatz zu anderen Webseiten, die leider komplette Fotoserien, d.h. Ablichtungen veröffentlichen, die die Grenzen des guten Geschmackes verletzen und für die Betroffenen peinlich sind,   werden die auf Finn-Dinghy.de veröffentlichten Fotos übrigens vor der Veröffentlichung einer sorgfältigen Sichtung unterzogen,   damit niemand kompromittiert wird.

Beanstandungen gab es lediglich einmal vor ca. 6 Jahren, als ein Finnsegler   ein kaum zu erkennenden „Einlaufbier“, welches bekanntlich dem Ausgleich des Mineralienhaushaltes dient, in der Hand hielt.   Dies wurde selbstverständlich wegretuschiert 🙂

 

Alle Angaben ohne Gewähr !!!

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